Ausbildung und Unterweisung von Gabelstaplerfahrern oder anderen Flurförderzeugen
Jeder Betrieb, der Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge betreibt, muss über Mitarbeiter verfügen, die entsprechend geeignet sind. Neben Mindestalter und körperlicher Eignung ist eine durch Prüfung nachgewiesene Ausbildung gemäß BGG 925 zwingende Voraussetzung für das Führen von Gabelstaplern.
Die Ausbildung umfasst eine allgemeine Stufe mit theoretischem und praktischem Teil, eine Zusatzstufe zum Umgang mit speziellen Staplern sowie eine betriebliche Stufe, in der der Umgang mit den speziell im Betrieb vorhandenen Flurförderzeugen und Anbauteilen behandelt wird. Zusätzlich müssen Gabelstaplerfahrer jährlich wiederholend unterwiesen werden.
Die Ausbildung wird vor Ort im Betrieb durchgeführt.